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Ausführungsgrundsätze
(Best Execution)

Stand: Juni 2022

1. Allgemeines

Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist die HSBC Asset Management (Deutschland) GmbH (nachfolgend „HSBC Asset Management“) verpflichtet, sowohl bei Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten (nachfolgend „Transaktion”) als auch bei der Weiterleitung eines Auftrags zur Ausführung einer solchen Transaktion an dritte Wertpapierdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „Broker”) angemessene Maßnahmen zu ergreifen und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC Asset Management verwalteten Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate zu erzielen (nachfolgend „Best Execution”). Vor diesem Hintergrund hat HSBC Asset Management Ausführungsgrundsätze festgelegt, die darauf abzielen, alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um bei der Ausführung von Transaktionen auf Dauer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, auch wenn dies im Einzelfall nicht für jede Einzeltransaktion gewährleistet werden kann. HSBC Asset Management ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden1 angemessene Informationen über diese Ausführungsgrundsätze und über wesentliche Änderungen dieser Grundsätze zur Verfügung zu stellen.

1.1 Anwendungsbereich

Die von HSBC Asset Management festgelegten Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die HSBC Asset Management für Rechnung der von HSBC Asset Management verwalteten Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Finanzinstrumenten erteilt.

1.2 Ziel der Auftragsausführung

Transaktionen können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z. B. auf multilateralen Handelssystemen (MTF), auf organisierten Handelssystemen (OTF), mit systematischen Internalisierern (SI) oder sonstigen Liquiditätsgebern. HSBC Asset Management wird hierbei auch Unternehmen des HSBC-Konzerns beauftragen. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Finanzinstrumenten beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend ein bestmögliches Ergebnis im Interesse des Kunden erwarten lassen und über welche HSBC Asset Management daher die Aufträge des Kunden ausführen wird.

1 Als Kunde im Sinne der vorliegenden Ausführungsgrundsätze (Best Execution) werden im Rahmen von Spezialfonds- und Publikumsfondsmandaten die Kapitalverwaltungsgesellschaften und bei Vermögensverwaltungsmandaten die Depotinhaber bzw. Vertragspartner verstanden.

1.3 Faktoren und Gewichtung

HSBC Asset Management wird Aufträge zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Finanzinstrumenten nicht unmittelbar an Ausführungsplätze leiten, sondern unter Zwischenschaltung von Brokern oder als OTC-Transaktion mit Kontrahenten ausführen. Die Auswahl der Broker / Kontrahenten und damit verbundenen Ausführungsplätze durch HSBC Asset Management erfolgt dabei nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungsgrundsätze.

Bei dieser Auswahl berücksichtigt HSBC Asset Management zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses die folgenden Faktoren:

  • Preis des Finanzinstruments
  • Kosten der Auftragsausführung
  • Geschwindigkeit der Auftragsausführung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Umfang und Art des Auftrags
  • Abwicklungsgeschwindigkeit und -sicherheit
  • Sonstige qualitative Faktoren

Die HSBC Asset Management geht davon aus, dass für den Kunden vorrangig das Gesamtentgelt, mithin der – unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten – bestmögliche Preis ausschlaggebend ist. Da Finanzinstrumente im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden danach vor allem solche Broker / Kontrahenten sowie Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung zeitnah und wahrscheinlich ist. Der Umfang und die Art des Auftrags ist dabei ein wesentliches Betrachtungsmerkmal. Um ein bestmögliches Ergebnis im Interesse des Kunden zu erzielen, kann im Einzelfall eine Umpriorisierung der genannten Faktoren erfolgen. Zuletzt werden die Abwicklungsgeschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit sowie Settlement-Qualität für die Auswahl der konkreten Broker / Kontrahenten sowie Ausführungsplätze zugrunde gelegt sowie sonstige qualitative Faktoren wie Clearingsysteme, Notfallsicherung oder geplante Maßnahmen berücksichtigt.

Die Gewichtung der Ausführungsfaktoren richtet sich nach der relativen Bedeutung, die HSBC Asset Management diesen Faktoren im Rahmen einer Transaktion beimisst. Die Bedeutung der einzelnen Faktoren im Hinblick auf ihre Gewichtung bestimmt sich dabei unter anderem nachfolgenden Kriterien:

  • Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentvermögens bzw. des Vermögensverwaltungsmandats, wie sie im Verkaufsprospekt bzw. den Vertragsbedingungen und Anlagerichtlinien festgelegt sind,
  • Merkmale des Auftrags,
  • Merkmale der Finanzinstrumente,
  • Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.

Die Gewichtung der vorgenannten Ausführungsfaktoren durch HSBC Asset Management kann je nach beabsichtigter Transaktion unterschiedlich ausfallen.

2. Ausführungswege für verschiedene Finanzinstrumente

Die Transaktionen erfolgen in der Regel über folgende Ausführungswege:

  • Verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Nullkuponanleihen) werden in der Regel außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Kontrahenten veräußert oder erworben.
  • Orders in Aktien lässt HSBC Asset Management in der Regel über einen gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Broker ausführen. Die Auswahl des Ausführungsplatzes erfolgt grundsätzlich durch den ausgewählten Broker nach Maßgabe dessen Best Execution Policy, wenn und soweit der Ausführungsplatz nicht durch die HSBC Asset Management vorgegeben wird.
  • Zertifikate und Optionsscheine werden entweder außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) über den gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Kontrahenten veräußert oder erworben. Häufiger jedoch sind Transaktionen in Zertifikaten oder Optionsscheinen über eine inländische Börse (bei im Inland gelisteten Zertifikaten) oder über eine ausländische Börse (bei im Ausland gelisteten Zertifikaten) unter Zwischenschaltung von Brokern.
  • Börsengehandelte Derivate werden grundsätzlich über den gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Broker gehandelt. Als Ausführungsplatz gilt die jeweilige Börse, an der der Kontrakt gehandelt wird.
  • OTC Derivate werden in der Regel mit einem gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Kontrahenten auf Grundlage standardisierter Rahmenverträge abgeschlossen.
  • Investmentfondsanteile werden grundsätzlich über die Fondsgesellschaften selbst oder eine Handelsplattform der jeweiligen Depotbank gehandelt. Transaktionen in Investmentfonds, die spezifisch zum Börsenhandel aufgelegt worden sind (Exchange Traded Funds), werden entweder außerbörslich zu einem fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft) unter Berücksichtigung mehrerer Quotes (Request for Quote /RFQ) gehandelt oder über den gemäß Ziff. 1.3 ausgewählten Broker an einer inländischen oder ausländischen Börse ausgeführt. In Einzelfällen kann auch ein außerbörslicher Handel zum Net Asset Value erfolgen; dabei werden mehrere Broker bezüglich der damit verbundenen Gebühren angefragt.
  • Sonstige Finanzinstrumente, d.h. Finanzinstrumente, die in diesem Abschnitt nicht genannt sind oder die keiner der hier genannten Arten von Finanzinstrumenten eindeutig zugeordnet werden können, handelt die HSBC Asset Management entsprechend der Besonderheiten des Finanzinstruments über einen Broker bzw. Kontrahenten.

3. Vorrang von Weisungen

Im Einzelfall kann der Kunde HSBC Asset Management Weisungen erteilen, mit welchen Brokern / Kontrahenten bzw. an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor.

Hinweis: Ausdrückliche Weisungen eines Kunden können HSBC Asset Management davon abhalten, die Maßnahmen zu treffen, die sie im Rahmen dieser Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung festgelegt und umgesetzt hat, um bei der Ausführung der Aufträge hinsichtlich der von der Weisung erfassenden Elemente das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Führt HSBC Asset Management einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt.

4. Zusammenlegung von Handelsaufträgen

Die Zusammenlegung von Handelsaufträgen (z.B. zur Erzielung von Kostenvorteilen) ist möglich, sofern eine Benachteiligung der betroffenen Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate unwahrscheinlich ist und eine gleichmäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens und der Ausführungspreise anhand vorab festgelegter Kriterien erfolgt.

5. Wichtigste Broker / Kontrahenten sowie Ausführungsplätze und Ausführungsqualität

HSBC Asset Management wird einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Broker / Kontrahenten sowie Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, sowie Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenfassen und auf ihrer Internetseite (http://www.assetmanagement.hsbc.de/de) veröffentlichen. Hier finden Sie auch die jeweils aktuell gültige Fassung der Ausführungsgrundsätze.

6. Überwachung und Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

Die Ausführungsgrundsätze werden mindestens jährlich durch HSBC Asset Management überprüft. Wenn und soweit HSBC Asset Management von wesentlichen Änderungen Kenntnis erhält, die dazu führen, dass eine Ausführung über die vorgesehenen Broker / Kontrahenten bzw. an den vorgesehenen Ausführungsplätzen HSBC Asset Management in ihrer Pflicht beeinträchtigt, bei Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweils das bestmögliche Ergebnis für die Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate zu erzielen, wird eine Überprüfung außerhalb des Jahresrhythmus vorgenommen. Eine wesentliche Änderung ist ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf Faktoren der bestmöglichen Ausführung wie Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder jegliche andere für die Ausführung wesentlichen Aspekte. Festgestellte Mängel werden unverzüglich behoben.

HSBC Asset Management stellt sicher, dass die Ausführungsqualität regelmäßig durch interne Kontrollen dahingehend überprüft wird, ob durch die Auswahl der Broker / Kontrahenten bzw. Ausführungsplätze für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Dabei werden insbesondere auch etwaige von den Brokern / Kontrahenten bzw. jeweiligen Ausführungsplätzen zur Verfügung gestellte Informationen über die Ausführungsqualität von Aufträgen berücksichtigt.

Im Falle berechtigter und verhältnismäßiger Auskunftsersuche hinsichtlich der Ausführungsgrundsätze und ihrer Überprüfungsverfahren wird HSBC Asset Management innerhalb einer angemessenen Frist eine verständliche Antwort bereitstellen.

7. Beauftragung von Ausführungseinrichtungen

HSBC Asset Management handelt im bestmöglichen Interesse für die von ihr verwalteten Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate, wenn andere Einrichtungen mit der Ausführung von Handelsaufträgen beauftragt werden, um effiziente Handelsprozesse zu gewährleisten. Diese Transaktionen werden nach Maßgabe der Vorkehrungen der anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung unter der Prämisse abgewickelt, dass diese bei der Ausführung von Handelsaufträgen für von HSBC Asset Management verwaltete Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate ihrerseits alle sich aus § 82 WpHG i.V.m der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ergebenden Pflichten zur Best Execution beachten.

8. Abweichende Platzierung im Einzelfall

Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in seltenen Fällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von diesen Ausführungsgrundsätzen zu platzieren. HSBC Asset Management wird jedoch auch unter diesen Umständen alles daran setzen, das bestmögliche Ergebnis für die von HSBC Asset Management verwalteten Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate zu erzielen.

9. Verzeichnis der Ausführungsplätze

HSBC Asset Management verlässt sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, bei Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweils das bestmögliche Ergebnis für die Investmentvermögen und Vermögensverwaltungsmandate zu erzielen, weitgehend auf die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Ausführungsplätze und multilateralen Handelssysteme (MTF). Ein Verzeichnis der ausgewählten Broker / Kontrahenten kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und nicht statisch, da die verfügbaren Broker / Kontrahenten bzw. Ausführungsplätze sich unterjährig ändern können.

Ihre HSBC Asset Management (Deutschland) GmbH

Download der Ausführungsgrundsätze