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Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Stand: August 2023

Als Wertpapierinstitut ist die HSBC Asset Management (Deutschland) GmbH (nachfolgend HSBC Asset Management) im Portfoliomanagement, der Overlay-Beratung sowie dem Vertrieb von Investmentfondsanteilen und Asset Management Dienstleistungen für verschiedene Kundengruppen tätig. Aufgrund dieser Aufstellung sowie der Einbindung in den HSBC Konzern, der neben der Erbringung einer Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen beispielsweise auch die Beratung und Finanzierung von Unternehmen umfasst, sind Interessenkonflikte nicht grundsätzlich auszuschließen.

Die HSBC Asset Management hat umfangreiche organisatorische Vorkehrungen getroffen, um potenzielle Interessenkonflikte zu identifizieren und diesen adäquat entgegenzuwirken. Für den Fall, dass sich ein Interessenkonflikt dennoch nicht vermeiden lässt, gewährleisten unsere Vorkehrungen eine professionelle Behandlung dieses Interessenkonflikts unter steter Berücksichtigung der Kundeninteressen einschließlich seiner Nachhaltigkeitspräferenzen.

Interessenkonflikte können beispielsweise zwischen anderen Unternehmen der HSBC Gruppe, der Geschäftsleitung oder den Mitarbeitern der HSBC Asset Management und unseren Kunden oder zwischen den Interessen unserer Kunden bestehen.

Beispielsweise können sich Interessenkonflikte ergeben

  • bei der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der HSBC Asset Management am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere von konzerneigenen Produkten;
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen, zum Beispiel Platzierungsprovisionen/Vertriebsfolgevergütungen sowie alle nichtmonetären Vorteile, zum Beispiel Informationsmaterial, Seminare, Konferenzen) von oder an Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen für unsere Kunden;
  • durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;
  • durch Vertriebsvorgaben an Mitarbeiter, d.h. Ziele oder Grundsätze, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen;
  • bei der Gewähr von Zuwendungen durch Kunden oder sonstige Dritte an unsere Mitarbeiter;
  • aus weiteren Geschäftstätigkeiten unserer Muttergesellschaft HSBC Continental Europe S.A., Germany, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz selbst emittierter Wertpapiere;
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter, der Geschäftsleitung oder mit diesen verbundenen Personen zu anderen Unternehmen oder Personen;
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten anderer Unternehmen;
  • bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer Tochtergesellschaften der HSBC-Gruppe bzw. der Muttergesellschaft, die ihren eigenen geschäftspolitischen Interessen folgen.

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die ordnungsgemäße Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für unsere Kunden beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und vor allem die Vermeidung einer Beeinträchtigung der Interessen unserer Kunden. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Standards und Verhaltenspflichten zu beachten.

Die Überwachung dieser Verhaltenspflichten und Standards sowie die Identifizierung, Vermeidung und professionelle Behandlung von unvermeidbaren Interessenkonflikten in den verschiedenen Geschäftsbereichen obliegt in unserem Haus dem jeweiligen Geschäftsbereich und einer unabhängigen Compliance-Stelle, die unmittelbar der Geschäftsleitung untersteht.

Wir haben bei der HSBC Asset Management (Deutschland) GmbH verschiedenste Maßnahmen implementiert, um bereits die Entstehung von Interessenkonflikten möglichst zu vermeiden. Diese umfassen unter anderem:

  • Implementierung organisatorischer Verfahren und Implementierung von Kontrollprozessen zur Wahrung der Kundeninteressen insbesondere in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung (unter anderem durch Genehmigungsverfahren für neue Produkte, Vorkehrungen gegen Churning1, Festlegung von Anlage- und Investmentauswahlgrundsätzen sowie von Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen etc.);
  • Kontrolle von Informationsflüssen, zum Beispiel durch die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen, die Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und die organisatorische und/oder räumliche Trennung einzelner Geschäftsbereiche;
  • Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Führung von Insider- bzw. Beobachtungslisten, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens im Konzern sowie der Verhinderung eines Missbrauchs dieser Informationen dienen;
  • Führung von Sperrlisten, die unter anderem dazu dienen, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder dem Verbot der Erstellung von Finanzanalysen zu begegnen;
  • Regelungen für private Geschäfte unserer Mitarbeiter sowie Offenlegung und Kontrolle von persönlichen Geschäften in Finanzinstrumenten solcher Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
  • Einführung von Richtlinien hinsichtlich der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme und Vertriebsvorgaben unseres Hauses, um zu gewährleisten, dass persönliche Interessen der Mitarbeiter bzw. die Interessen der HSBC Asset Management nicht über die Kundeninteressen gestellt werden
  • Regelmäßige umfassende Schulungen unserer Mitarbeiter zu Compliance-relevanten Themen, insbesondere zum Umgang mit vertraulichen Informationen und dem Management von Interessenkonflikten;
  • organisatorische Trennung von überwachenden und überwachten Tätigkeiten.

1Churning: wirtschaftlich unbegründete häufige Käufe und Verkäufe von Wertpapieren in einem Depot mit dem ausschließlichen Ziel, Provisionen zu generieren.

Wir sind der Überzeugung, mit den aufgeführten Maßnahmen einen Großteil potenzieller Interessenkonflikte bereits in ihrer Entstehung vermeiden zu können. Sollte sich im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung und -nebendienstleistung für einen unserer Kunden dennoch im Einzelfall ein konkreter Interessenkonflikt ergeben, werden wir dem Kunden diesen Interessenkonflikt vor der Erbringung der Dienstleistung offenlegen. Diese Unterrichtung wird nur dann erfolgen, wenn unsere umfangreichen getroffenen Vorkehrungen im Einzelfall nicht ausreichen.

Unsere Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten werden regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, überprüft, um deren Wirksamkeit und Angemessenheit sicherzustellen.

Auf die folgenden Punkte zum Thema Zuwendungen möchten wir Sie zudem besonders hinweisen:

Ein wesentlicher Vorteil unserer Zugehörigkeit zur internationalen HSBC-Gruppe besteht darin, dass wir unseren Kunden über das HSBC-Netzwerk eine breite Produktpalette sowie Dienstleistungen in der ganzen Welt anbieten können. Wenn wir unseren Kunden gegenüber gemeinsam mit anderen Einheiten der HSBC-Gruppe Dienstleistungen erbringen, werden die jeweiligen Entgelte und Erlöse in der Regel zwischen den beteiligten HSBC-Einheiten aufgeteilt.

Im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung wird unsere Gesellschaft keine Zuwendungen von Dritten oder für Dritte handelnder Personen annehmen und behalten, soweit es sich nicht lediglich um geringfügige nichtmonetäre Vorteile handelt.

Geringfügig nichtmonetäre Vorteile können insbesondere die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden, Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind, sowie Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet, umfassen.

Weitere Informationen sowie nähere Einzelheiten zum Interessenkonfliktmanagement unseres Hauses stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage zur Verfügung.

Ihre HSBC Asset Management (Deutschland) GmbH